Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit unter Einbezug des vorgenannten Antrages von Herrn Pfarrer Theiler rückwirkend zum 01.01.2018.


RM Medic berichtete von dem Antrag des Pfarrers Theiler im Jugendhilfeausschuss, die Richtlinien unter Ziffer 1 – Allgemeine Bestimmungen – im letzten Absatz dahingehend zu ändern, dass Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit hauptberuflichem Fachpersonal, die einen kommunalen Betriebskostenzuschuss (Personal-, Sachkosten etc.) erhalten, nicht nur Förderungen nach den Ziffern 2 und 4 der Richtlinien erhalten können, sondern zusätzlich auch nach Ziffer 3.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: