1.         Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Sachverhaltsdarstellung die notwendigen Schritte für    die Einführung der digitalen Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren in Eschweiler über das System „Smartparking Plattform e.V.“ zum 01.05.2018 umzusetzen.

 

2.         Die als Anlage 2.2 der Verwaltungsvorlage beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Eschweiler (Parkgebührenordnung) vom 13.11.2001 wird beschlossen.

 

 


Beigeordneter Gödde merkte an, dass der ursprüngliche Punkt 3 des Beschlussvorschlages, den Bewohnerparkbereich A aufzulösen, zurückgezogen wird.

 

Ratsmitglied Göbbels hielt fest, dass die Thematik in der Vergangenheit lediglich durch die FPD-Fraktion angestoßen wurde.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: