Der im Sachverhalt und den Anlagen der Verwaltungsvorlage dargestellten Neuerrichtung eines Unterkunftsgebäudes an der Hüttenstraße wird zugestimmt.

 


Fr. Höne erläuterte mithilfe einer Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, die geplante Baumaßnahme. Sie führte u.a. aus, dass das Vorhaben in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden soll. Im ersten Bauabschnitt die zurückliegenden Gebäude und im zweiten Bauabschnitt die Gebäude zur Straße hin. Der Bauantrag werde voraussichtlich in 3 drei Wochen gestellt und mit den Bauarbeiten werde voraussichtlich in drei bis vier Monaten begonnen.


Der Sozial- und Seniorenausschuss fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: