Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt der Verwaltungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.

 


Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever wies noch einmal darauf hin, dass es sich beim Staatsangehörigkeitsrecht um ein Bundesgesetz handele, auf das vor Ort kein Einfluss genommen werden könne und das richtig angewendet werde.

 

RM Grafen erläuterte nochmals, dass es Staaten gebe, die Ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen würden. Diese Menschen könnten also nichts anderes machen, als die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite anzunehmen.