Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Vorsitzende Frau Hamidi stellt fest, dass gemäß der Vorlage durch die Wahl der Abrechnungsstelle DDG GmbH eine Kostenersparnis von jährlich 55.000€ erzielt wird. Herr Pieta fragt, ob durch die Einführung der Gesundheitskarte der Zugang für die Krankenhilfeempfänger leichter ist und bittet die Verwaltung um Erläuterung.

Herr Rombach entgegnet, dass sich die Methode der Aushändigung von Krankenbehandlungsscheinen seit mehreren Jahrzehnten bewährt hat und sich bisher niemand hierüber beschwert hat. Herr Els fragt, ob mit der Aushändigung von Krankenscheinen die Einschaltung eines Amtsarztes verbunden ist. Herr Rombach antwortet, dass eine Anfrage an den Amtsarzt nur erfolgt, wenn die Frage der Übernahme der Kosten nicht eindeutig zu bestimmen ist. Herr Els entgegnet, dass hierdurch zusätzliche Kosten entstehen. Herr Rombach erwidert, dass im Fall der Gesundheitskarte die gesetzlichen Krankenversicherungen oftmals ohne eingehende Prüfung die komplizierten Fälle bewilligen.

Herr Kaever betont, dass sich die Verwaltung bewusst bei gleichwertiger medizinischer Versorgung für das kostengünstigere System entschieden habe. Des Weiteren führt er aus, dass die Zahl  der Personen, die die Krankenbehandlungsscheine in Anspruch nehmen rückläufig ist, da oftmals dem Personenkreis, der sich 15 Monate oder länger in der BRD aufhält, die Gesundheitskarte nach § 264 SGB V zusteht.