I.                    Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 292 – Schillerstraße/Gasthausstraße – gemäß der in der Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

III.                Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach der Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 3).

 

IV.                Der Entwurf des Bebauungsplans 292 – Schillerstraße / Gasthausstraße – (Anlagen 4, 5 und 6) mit Begründung (Anlage 7) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 


Herr skE Leusch wies darauf hin, dass die Installation von Fledermausnistkästen beim Neubau der Kita im Auge gehalten werden solle.

Herr RM Widell bemängelte die geringe Anzahl der verbleibenden Bäume, begrüßte jedoch die vorgesehenen Neupflanzungen.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: