Die 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 22.12.2011 wird in der als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügten Fassung beschlossen.

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018 vom 27.11.2017 vor (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: