Sitzung: 13.12.2017 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 415/17
Die 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 22.12.2011 wird in der als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag
die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018 vom 27.11.2017 vor (Anlage 2 zur
Verwaltungsvorlage).
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: