Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die als Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage beigefügte Gebührenkalkulation vom 29.11.2017 für den Gebührenhaushalt - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018 vor.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: