Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Durchführung der straßenbaulichen Maßnahmen in den Straßen
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Domtalweg
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Jan-van-Werth-Straße
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Kommendenstraße
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Maarstraße
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Ringstraße
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Rosenstraße ab
Friedhof und Fronhoven bis zur Einmündung Fronhoven mit abzweigenden
Stichstraßen Pützlohner Straße, Fronstraße, Erbericher Straße und Stichstraße
zwischen den Häusern Fronhoven Nr. 85 und 90
- Silvesterstraße - von Leo-Meuser-Straße bis zum Wendehammer
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Wiesenstraße -
von Fronhoven bis Leo-Meuser-Straße - und Leo-Meuser-Straße mit abzweigendem
Stichweg zwischen den Häusern Leo-Meuser-Straße 5 und 11 und mit Langendorfer
Straße
entstanden ist, sind
Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG
NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV.NRW. 610) in der derzeit gültigen
Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu
erheben. Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 28.09.2016.
Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis.