Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Eschweiler nahm entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung die in der Zeit vom 11.09.2017 bis 24.11.2017 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - gemäß Anlage I der Verwaltungsvorlage- zur Kenntnis.