Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

 

Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 25.06.1997 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt  die Gebührenkalkulation vom 22.11.2017 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) zugrunde.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: