I.                     Die öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

II.                   Die 9. Änderung des Bebauungsplanes 35 – Lenzenfeldchen – (Anlagen 1 und 2 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 

 

 

 

 


Bei 2 Nein-Stimmen (GRÜNE) und 47 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke/Pirat und Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: