Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

I.          Die Aufstellung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - gemäß § 2 Abs. 1             Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des
            § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.         Gleichzeitig wird der Vorentwurf des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -         (Anlagen 2, 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der             Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffent-

             lichkeit beschlossen.


Herr RM Widell erkundigte sich, wie die drei Gebäude zuzuordnen seien. Herr TB Gödde erläuterte, dass alle drei Blöcke von der Investorengruppe gemeinsam errichtet würden. Im vorderen Bereich sei die Büroorganisation der Cura GmbH und die Tagespflege vorgesehen, in den beiden anderen Gebäuden barrierefreies Wohnen für die unterschiedlichen Zielgruppen.

Herr skB Braune wies darauf hin, dass bezüglich der Verkehrsführung Rücksicht auf den naheliegenden Kindergarten zu nehmen sei. Herr TB Gödde erwiderte, dass diesbezüglich bereits Gespräche zwischen dem Ordnungsamt und dem Kindergarten liefen.  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussentwurf einstimmig zu: