Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

I.                     Die öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

II.                   Die 9. Änderung des Bebauungsplanes 35 – Lenzenfeldchen – (Anlagen 1 und 2) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Widell gab zu bedenken, dass durch die Änderung des Bebauungsplans die Nutzung einer Spielhalle im Gewerbegebiet ermöglicht werde und kritisierte die Formulierung im Sachverhalt „… ein Absinken des Niveaus ist nicht zu befürchten“. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  stimmten dem Beschlussvorschlag mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke/Piraten) und 1 Nein-Stimme (Grüne) zu: