a) Verkehrssituation Hastenrath

Frau RM Priem erkundigte sich nach dem Sachstand ihrer Anträge „Einfahrt zur Straße „Im Tempel“  für Busse sperren“ und „Tempo 30 für das erste Teilstück aus Richtung Gressenich kommend“. Herr Müller erklärte, dass ihm diese Anträge nicht bekannt seien und bat um Übersendung per E-Mail. Er wies bereits darauf hin, dass es sich bei der Ortseinfahrt Hastenrath um eine übergeordnete (Landes-) Straße handele, für die Tempo 30 nur ausnahmsweise in Betracht komme.

 

b) Bericht Filmpost – Tedox im alten OBI-Gebäude

Herr RM Berndt erkundigte sich, ob durch die Änderung des Flächennutzungsplans in ein Gewerbegebiet eine solche Nutzung nicht ausgeschlossen sei. Herr TB Gödde erwiderte, dass im rechtsgültigen Bebauungsplan ein Baumarkt möglich wäre, jedoch ein Markt wie Tedox mit einer Vielzahl zentrenrelevanter Sortimente problematisch sei..

 

c) Montage einer Leinwand durch den Geschichtsverein am Gebäude Dürener Str. 18

Herr TB Gödde berichtete über die beabsichtigte Montage einer Leinwand an der Fassade des o.a. Gebäudes, welche seitens des Bauordnungsamtes befürwortet werde. Auf Nachfrage von Herrn skB Braune wies Herr TB Gödde darauf hin, dass die Genehmigung an das Bild gebunden sein und somit Plakatierungen verhindert würden.

 

d) Verkehrszählung Florianweg

Anhand einer Power-Point-Präsentation erläuterte Herr Dr. Hartlich die durchgeführte Verkehrszählung an zwei Tagen an den Einmündungen  zum Florianweg (Jägerspfad und Stich). 

 

e) Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

Zur Ausweisung von Solar-Freiflächen im Flächennutzungsplan stellte sich die Frage, inwieweit die Verwaltung die Möglichkeit sehe, die Chancen auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens zu vergrößern, indem sie im Vorfeld der Regionalratssitzung noch Ausgleichsflächen für die im Grünzug liegenden Flächen anbietet. Herr TB Gödde erläuterte, dass bereits im weiteren Flächennutzungsplanänderungsverfahren und im Bebauungsplanverfahren Ausgleichsflächen bereitgestellt werden müssten. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung keine Verbesserung der Chancen auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens durch das Angebot von Ausgleichsflächen.

 

Zum „Kommunalen Dieselgipfel /Sofortprogramm Saubere Luft“ wurde um Mitteilung gebeten, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, Mittel aus dem Programm -etwa bei der Umrüstung des städtischen Fuhrparks und der Radverkehrsoptimierung- in Anspruch zu nehmen und dabei auch den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu nutzen. Herr TB Gödde verwies zunächst auf die Ausführungen in der VV 312/17, welche in der letzten Sitzung auf der Tagesordnung stand. Die Mittel aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ würden voraussichtlich den Städten mit den höchsten Belastungen zukommen. Ob eine Öffnung für weitere Kommunen und Kreise möglich sei, würde aktuell diskutiert. Die Hälfte der Mittel seien für die Elektrifizierung und Nachrüstung der Busflotten vorgesehen; die andere Hälfte der Mittel für die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme. Er wies weiterhin darauf hin, dass alle Maßnahmen nur im Rahmen abgestimmter Mobilitätskonzepte umgesetzt werden sollten. Erste Gespräche hierzu seien für Januar 2018 vorgesehen.