1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.11.2017 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.10.2017 bestätigt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2014 in der Fassung vom 03.03.2016.
  2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V. mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: