Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever berichtet nachfolgend mündlich zu den Haushaltsplanberatungen im Jugendhilfeausschuss.

 

Gemäß § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe aus.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 16. November 2017 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2018 für die Produkte

 

Ø  Unterhaltsvorschussleistungen

Ø  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Ø  Kinder- und Jugendförderung

Ø  Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Ø  Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze

 

einschließlich der mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/17 vom 03.11. hierzu verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.

 

Dem Ausschuss lagen im Rahmen der Etatberatungen ferner zwei Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 13. November 2017 vor. Beide Anträge sind

 

unter lfd. Nr. 1 „Stärkung der Betreuungssituation für Kinder in Eschweiler; Ausbau der Tagespflege“ mit Bezug auf Verwaltungsvorlage Nr. 368/17

 

und lfd. Nr. 2 „Weiterentwicklung Jugendpartizipation und Jugendforum“ mit Bezug auf Verwaltungsvorlage Nr. 346/17

 

Bestandteil des heutigen Paketes der Änderungsanträge der Fraktionen. Darüber hinaus hat die SPD-Gruppe im JHA beantragt, im Produkt „Kinder- und Jugendförderung“ den Ansatz im Sachkonto „Fördermaßnahmen Jugendverbandsarbeit gemäß Richtlinien“ im Zeitraum 2018 bis 2021 um jeweils 1.000 € zu erhöhen und damit wieder das bisherige Fördervolumen zu erreichen. Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen sind in der Ihnen vorliegenden Veränderungsliste zum Produktbereich 06 „Kinder, Jugend und Familie“ dargestellt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat den Entwurf des Jugendhilfeetats 2018 ff., die Veränderungsliste der Verwaltung sowie die vorerwähnten Änderungsanträge diskutiert und ihnen abschließend jeweils einstimmig zugestimmt.

 

Darüber hinaus teilte Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever mit, dass der Integrationsrat auf Grundlage von § 11 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung in seiner Sitzung am 09.11.2017 den Haushalt 2018 beraten habe. Der Integrationsrat schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig vor, den Antrag der Integrationsvorsitzenden auf Bereitstellung von zusätzlichen 4.000 € zur Durchführung eigener Aktivitäten und Veranstaltungen zu entsprechen. Der Antrag sei in die Veränderungsliste zu Produktbereich 05 - Soziale Leistungen - unter Buchst. D) lfd. Nr. 14 entsprechend eingearbeitet worden.