Nachtrag: 03.11.2017 Nummer 1

Beigeordneter Kaever führte zu den Fragen 1 und 2 aus dem Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2017 zum Thema Integrationspauschale aus, dass der Bund den Ländern für die Jahre 2016-2018 eine Integrationspauschale in Höhe von je 2 Milliarden Euro zahlte beziehungsweise zahle. Der Anteil des Landes NRW hieran habe ein Volumen von rund 434 Millionen Euro. Diese Mittel, die dem Land über eine erhöhte Beteiligung aus dem Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung gestellt würden, seien bisher nicht an die Städte und Gemeinde als Hauptträger der Integrationsleistung weitergeleitet worden. Die kommunalen Spitzenverbände hätten sich unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen im Landtag von Anfang an und auch weiterhin dafür eingesetzt, dass die Integrationspauschale den Kommunen vor Ort nicht vorenthalten werde. Bis zur Landtagswahl im Mai 2017 sei dies auch die Auffassung und die durchgängige Forderung der damaligen Oppositionsfraktion im Landtag gewesen.

 

Die konkrete finanzielle Beteiligung der Stadt Eschweiler an der Integrationspauschale lasse sich in Ermangelung der Verteilungsparameter nicht beziffern. Eine Weiterleitung an die Städte und Gemeinden sei über eine entsprechende Erhöhung der Verbundmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz oder über die Entwicklung eines eigenen Verteilungsmaßstabes, der z. B. die Anzahl der leistungsberechtigten Flüchtlinge in den Rechtskreisen SGB II bzw. AsylbLG berücksichtigt, denkbar.

 

Um sich einer Größenordnung der finanziellen Beteiligung der Stadt zu nähern, könne sehr vorsichtig die Verteilung der Finanzmittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz bzw. „Gute Schule 2020“ als Maßstab herangezogen werden. Danach könne die Stadt Eschweiler in einer Größenordnung von rd. 1,2 Mio. € an einer Weiterleitung der Integrationspauschale partizipieren.

 

Er wies darauf hin, dass die derzeitige Finanzierungssystematik nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz eine zunehmende Belastung für die kommunalen Haushalte bedeute. Die Erstattung nach dem FlüAG erfolge für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber lediglich bis längstens drei Monate nach dem Ablehnungsbescheid. Sofern bei diesen Personen tatsächliche bzw. rechtliche Rückführungshemmnisse bestünden, erfolge die Zahlung von Asylbewerberleistungen nach dieser 3-Monatsfrist ohne Kompensation ausschließlich zu Lasten des städtischen Haushaltes. Dies bedeute, dass im Zeitraum Januar – September 2017 einer Zahl von 4.327 Personen (481/Monat) im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Zahl von nur 2.189 (244/Monat) erstattungsfähige Personen gegenüber stehe, die Stadt bringe somit für die Leistungen nach dem AsylbLG in den ersten 9 Monaten dieses Jahres rund 1,8 Mio. € an Eigenmitteln auf.

 

 

Beigeordneter Kaever führte zu den Fragen 3 und 4 des Antrages aus, dass kommunale Integrationspolitik und kommunale Integrationsleistungen sehr unterschiedlich ansetzen würden und eine Vielzahl von Handlungsfeldern umfassen würden. Hierzu gehören neben organisatorischen und personellen Maßnahmen innerhalb der Verwaltung die Bereiche Sprache und Bildung (Kita, Tagespflege, Schule, OGATA, Sprach- und Integrationskurse), berufliche Aus- und Fortbildung, Arbeitsmarktintegration, Gesundheitsförderung, Wohnen, gesellschaftliche und politische Partizipation. Die Weiterleitung der Integrationspauschale könne die Kommunen und damit die Stadt Eschweiler dabei unterstützen, diese Integrationsleistungen zu finanzieren.

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