Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag der katholischen Kirchengemeinde vom 05.07.2017 zunächst zurückzustellen und empfiehlt dem Träger des Kinder- und Jugendzentrums St. Peter und Paul einen Förderantrag im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2018 (KJFP NRW 2018) unter der Förderposition 5.2 – Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit –  zu stellen.

 


Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, den Antrag der katholischen Kirchengemeinde vom 05.07.2017 zunächst zurückzustellen und empfahl dem Träger des Kinder- und Jugendzentrums St. Peter und Paul einen Förderantrag im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2018 (KJFP NRW 2018) unter der Förderposition 5.2 – Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit – zu stellen.