1.       Der Stadtrat beschließt, die im Sachverhalt aufgelisteten Kindertageseinrichtungen in die  kommunale Jugendhilfeplanung als plusKITA-Einrichtungen aufzunehmen und die insgesamt 200.000 € Fördermittel des Landes für plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a des am 01.08.2014 neu in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)  mit jeweils 25.000 €, wie dargestellt, aufzuteilen.

 

 

2.       Der Stadtrat beschließt zudem, die Vergabe der Landesmittel in Höhe von 90.000 € für zusätzliche Sprachförderung gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b des am 01.08.2014 neu in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), wie im Sachverhalt dargestellt, aufzuteilen.

 

 


Der Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2014 wurde zur Kenntnis genommen.