Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen bei

 

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53310700 - Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII -, in Höhe von 141.850,00 €,

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53310800 - Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VII -, in Höhe von 150.800,00 €,

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53311400 - Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII-, in Höhe von 71.350,00 €,

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53320300 - Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII -, in Höhe von 44.350,00 €,

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53320400 - Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII -, in Höhe von 528.650,00 € und

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53320500 - Heimerziehung gem. 34 SGB VIII für Volljährige -, in Höhe von 113.000,00 €

 

für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.                          

 

Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 1.050.000,00 € ist gewährleistet durch Mehrerträge  bei den bei Produkt 06 363 01 01 geführten Sachkonten 44821100 – Erstattung Jugendhilfeträger - in Höhe von 425.000,00 € und 44821110 - Erstattung Jugendhilfeträger Volljährige -  in Höhe von 55.000,00 € sowie durch geringere Aufwendungen bei dem bei Produkt 16 611 01 01 - Allgemeine Finanzwirtschaft geführten Sachkonto 53720200 - Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV -  in Höhe von 570.000 €. 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: