Beschluss: zur Kenntnis genommen

Entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 06.03.2017 bis 08.09.2017 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - gemäß Anlage I zur Verwaltungsvorlage - zur Kenntnis.


Auf Nachfragen von RM Widell erläuterte Hr. Kamp, dass es sich bei Nr. 4 der Anlage zur Verwaltungsvorlage um ein verpachtetes städtisches Grundstück handle, welches nicht ordnungsgemäß hinterlassen wurde. Bei Nr. 5 handle es sich um die Tennisanlage in Dürwiß. Bgm. Bertram machte deutlich, dass sich Nr. 7 auf den Brandschutzbedarfsplan für das gesamte Stadtgebiet beziehe. Hr. H. Rehahn erläuterte, dass Nr. 9 Sozialversicherungsbeiträge, welche nicht ordnungsgemäß abgeführt worden seien, berücksichtige.