1.         Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.09.2017

und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.08.2017 stellt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der Fassung vom 02.08.2017 fest.

2.         Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von – 11.524.864,25 €.

Der Jahresfehlbetrag wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.

3.         Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu

            erteilen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: