Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Der Erlass der Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Eschweiler, Flur 84, Nr. 36 wird beschlossen.

 

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: