Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.


Herr TB Gödde wies darauf hin, dass zum in Rede stehenden Bebauungsplan bereits für die Sitzung am 19.10.2017 der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen sei. Auch hier bemängelten Herr RM Widell und Herr skB Braune, dass städtebaulichen Entwürfe und der aktuelle Planungsstand in der Vorlage nicht enthalten seien. Herr TB Gödde erwiderte, dass durch die jetzige Vorlage dokumentiert werden solle, dass eine Bebauung des Plangebietes durch die Politik gewünscht sei; zur nächsten Sitzung könnten entsprechend konkretisierte Pläne vorgelegt werden.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag mit 17 JA-Stimmen (SPD, CDU, UWG, LINKE/PIRATEN) und 2 NEIN-Stimmen (GRÜNE, FDP) zu: