Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.06.2017 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 05.04.2017 bestätigt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung vom 03.04.2017.
  2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V. mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: