Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

I.                    Die Aufstellung der 9. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplanes 35 - Lenzenfeldchen - gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

II.                  Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes 35 – Lenzenfeldchen – (Anlagen 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Herr skB Braune erklärte, dass die FDP sich stets gegen den Betrieb von Spielhallen ausgesprochen habe, da die Gefahr der Spielsucht -insbesondere bei jungen Menschen- befürchtet werde. Herr TB Gödde erläuterte, dass es sich hier konkret um eine Verlagerung der Spielhalle an der Eissporthalle handele und der alte Standort in der Nähe der Berufsschule und des Schwimmbades in diesem Zusammenhang als problematischer angesehen werde.

 

Herr RM Widell versagte seine Zustimmung, da hier nach seiner Ansicht nur Einzelinteressen des Betreibers verfolgt würden.

 

Auf Anfrage von Frau RM Leonhardt erläuterte Herr TB Gödde, dass die neue Spielhalle mit einer Spielhallenkonzession maximal eine Größe von 12 x 12 qm erreichen und mit max. 12 Geräten bestückt werden könne. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag mit 14 Ja-Stimmen (SPD, CDU), 2 Nein-Stimmen (Grüne, Linke) und 2 Enthaltungen (UWG, FDP) zu: