Hr. Hoffmann, Wasserverband Eifel-Rur, führte aus, dass das Material aus der Baumaßnahme am Indegeländer stamme und auf dem Grundstück des Wasserverbandes zwischengelagert werde. Weiteres aus dem Gewässerprofil zu entfernendes Sediment aus dieser Baumaßnahme befinde sich noch unter der Brücke an der Bergrather Straße. Nach der Analyse des Materials stellte sich heraus, dass dies sehr hohe Schwermetall- (Zink, Cadmium) und Organikwerte enthalte. Diese Kombination sei der Grund dafür, dass bisher keine Deponie gefunden werden konnte, die das Material zur Entsorgung annehme. Die Deponie in Hürtgenwald-Horm ist geeignet, die analysierten Schwermetalle aufzunehmen. Voraussetzung für eine dortige Entsorgung sei allerdings eine Weiterverwertung. Außerdem seien auch für diese Annahme die Organikwerte zu hoch. Derzeit liege für diese Deponie ein Antrag des Betreibers EGN auf Bodenannahme zur Entsorgung bei der Bezirksregierung Köln vor. Eine Entscheidung über diesen Antrag werde im Herbst erwartet, wobei auch hier die Begrenzung des Organikwertes noch offen sei.

Mit der Zeit würden sich die organischen Stoffe allerdings in gewissem Umfang abbauen, sodass eine Entsorgung über eine andere Deponie ermöglicht werden könnte. Elutatuntersuchungen des Materials belegen, dass keine Schadstoffe in den Untergrund ausgewaschen würden, sodass es nicht zur Belastung des Bodens und des Grundwassers komme. In der Zeit der Zwischenlagerung solle das Material bewirtschaftet und gepflegt werden.

Auf Nachfrage von RM Göbbels erläuterte Hr. Hoffmann, dass es sich bei dem im Antrag genannten Gebiet um das Landschaftsschutzgebiet handele.

Auf Nachfrage von RM Widell schilderte Hr. Hoffmann, dass ein Aussieben des Mülls am Abtragungsort aufgrund der Verkehrssituation nicht möglich gewesen sei. Den Zeitraum für den Abbau der organischen Werte schätze er auf 3 - 4 Jahre. Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine solche Vorgehensweise für Bürger schwer nachvollziehbar sei.

Auf Nachfrage von RM Liebchen erläuterte Hr. Hoffmann, dass eine Folie unter dem abgelagerten Material aufgrund der unbedenklichen Eluatwerte nicht notwendig sei.

Auf Nachfrage von RM Schmitz antwortete Hr. Hoffmann, dass auf einen Anspruch aus der Versicherung des Kfz-Führers, welcher seinerzeit das Geländer beschädigt habe, verzichtet werde. Die Verankerungen des Ufergeländers haben auf der ganzen Länge nicht den gültigen DIN-Normen entsprochen.

Hr. Hoffmann sagte auf Wunsch von Bgm. Bertram eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Thematik und fortlaufende Bemühungen in Abstimmung mit dem Umweltamt der StädteRegion Aachen zur Lösung dieses Entsorgungsproblems zu.