Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der östlich von der Erschließungsanlage Ardennenstraße – von Heibachstraße bis Herrenfeldchen – abzweigenden Erschließungsanlage Ardennenstraße – von Hausnummer 2 a bis 18 -  und der östlich von der Erschließungsanlage Ardennenstraße – von Heibachstraße bis Herrenfeldchen – abzweigenden Erschließungsanlage Ardennenstraße – von Hausnummer 20 bis 32 - entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung vom 06.04.2017 der Stadt Eschweiler über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die Erneuerung und Verbesserung der östlich von der Erschließungsanlage Ardennenstraße – von Heibachstraße bis Herrenfeldchen – abzweigenden Erschließungsanlagen Ardennenstraße zu erheben.

Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 26.08.2014.


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: