Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 48

1. Das Handlungskonzept Wohnen, Stand März 2017 (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage), wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Prozesses „Global Nachhaltige Kommune“ eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Wohnbauentwicklung“, die mit der Umsetzung der im Handlungskonzept Wohnen aufgeführten Maßnahmen und einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung für die Stadt betraut wird, einzurichten.  


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: