Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 48

Das in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage dargestellte und mit Beschluss vom 14.11.2012 festgelegte Maßnahmengebiet der Sozialen Stadt Eschweiler-Ost wird aufgehoben.

 


RM Pieta fragte nach, ob die finanzielle Förderung der Bürgerbegegnungsstätte, welche auf 20 Jahre festgeschrieben worden sei, durch eine eventuelle Auflösung des betreibenden Vereins gefährdet sei. Im Nachgang zur Sitzung führte die Verwaltung folgendes aus:

 

In der „Sozialen Stadt NRW Eschweiler-Ost“ wurde mit dem ersten Zuwendungsbescheid Nr.: 05/84/04 vom 09.12.2004 u.a. auch der Neubau der Bürgerbegegnungsstätte mit einer Zweckbindungsfrist von 20 Jahren gefördert.

 

Als Nebenbestimmung wurde folgender Absatz in den Zuwendungsbescheid aufgenommen:

„Vor Abruf der Mittel ist der Bewilligungsbehörde ein Trägerkonzept vorzulegen. Dabei ist durch Kriterien wie ein breit verankertes Nutzungskonzept, bürgerschaftliches Engagement und die Einbeziehung der Institutionen und Vereine im Stadtteil sicherzustellen, dass die laufenden Unterhaltungs-/Folgekosten möglichst gering ausfallen und langfristig vor Ort getragen werden können. …“

 

Mit Schreiben vom 18.07.2005 wurde der Bezirksregierung Köln ein erstes Trägerkonzept vorgelegt, das laut Schreiben vom 26.08.2005 den Vorgaben entsprach und die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides erfüllte.

 

Am 28.11.2006 konnte die Satzung des Trägervereins offiziell an die Stadt Eschweiler übergeben werden, die Gründungsversammlung des Trägervereins „Bürgerbegegnungsstätte Eschweiler-Ost e.V.“ hat am 15.05.2007 stattgefunden. Mitglieder im Verein waren insgesamt 24 Einzelpersonen und 6 Organisationen.

 

Der Bau der Bürgerbegegnungsstätte begann offiziell mit dem ersten Spatenstich am 14.12.2006, die Einweihung fand statt am 16.05.2008.

 

Die Zweckbindungsfrist beginnt mit der Inbetriebnahme - hier die Einweihung - und endet demnach am 15.05.2028. Ob und welche Konsequenzen eine frühzeitige Auflösung des Trägervereins nach sich ziehen würde, müsste im Detail mit der Bezirksregierung geklärt werden.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: