Vors. Liebchen teilte mit, dass er bereits mit einigen Vereinen über die Vereinbarung gesprochen habe. Diese, vor allem Fußballvereine, fühlten sich jedoch nicht angesprochen.

 

Frau Seeger teilte mit, dass 66 Vereine insgesamt angeschrieben worden seien. Bis zum Tag des Ausschusses lagen 41 unterschriebene Vereinbarungen vor. Von den angeschriebenen Vereinen gaben 10 Vereine an, keine Kinder und Jugendliche im Verein zu haben, zwei Vereine waren mittlerweile aufgelöst, ein Verein verweigerte die Unterschrift der Vereinbarung und von 12 Vereinen fehlten die Unterschriften.

 

SkB Brief betonte, dass alle Vereine aufgeklärt worden seien und man als Vereinsvertreter die Angelegenheit selber hinterfragen sollte, wenn man mit Kindern und Jugendlichen arbeite.

 

RM Herzog fügte an, dass es in Eschweiler eine freiwillige Angelegenheit sei, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Jedoch wisse er auch, dass es in der StädteRegion weitere Städte gebe, wo diese Vereinbarung verpflichtend sei.

 

RM Waltermann schlug Konsequenzen für die Verweigerung der Unterschrift von Vereinen vor.

 

Hierzu entgegnete Vors. Liebchen jedoch, dass es dazu keine rechtlichen Möglichkeiten gäbe. Zum 2. Sportausschuss solle ein neuer Bericht vorgelegt werden und ein Beschluss verfasst werden, der zum 01.01.2018 in Kraft treten solle. Diesbezüglich wurde vorgeschlagen, dass die Verweigerung der Unterschrift der Vereinbarung zum Ausschluss des Erhalts der Jugendzuschüsse führen sollte.