Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 228 – Am Ochsenweidchen/Westlich Grachtstraße – gemäß
    § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

  1. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Auf die Frage von Herrn RM Widell, ob die Grundstücksproblematiken behoben seien, antwortete Herr TB Gödde, dass bereits Gespräche mit den Eigentümern stattgefunden hätten und die Realisierung positiv zu sehen sei. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag  einstimmig zu: