Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.         Das Handlungskonzept Wohnen, Stand März 2017 (Anlage 1), wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Prozesses „Global Nachhaltige Kommune“ eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Wohnbauentwicklung“, die mit der Umsetzung der im Handlungskonzept Wohnen aufgeführten Maßnahmen und einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung für die Stadt betraut wird, einzurichten.

  


Herr Abraham, Institut empirica ag, erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation die Ausgangssituation des Eschweiler Wohnungsmarktes, die Ziele der zukünftigen Eschweiler Wohnungspolitik sowie die Maßnahmen zur Erreichung der wohnungspolitischen Ziele.

Im Anschluss beantwortete er die von den Ausschussmitgliedern aufgeworfenen Fragen.

Die Power-Point-Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Auf Anfrage von Herrn skB Braune erklärte Herr TB Gödde, dass im Rahmen der anstehenden Regionalplanänderung bereits ein Konzept für Wohnbau- und Gewerbeflächen in Arbeit sei, welches als Grundlage für die Gespräche mit der Bezirksregierung benötigt werde. Diesbezüglich werde der Ausschuss rechtzeitig beteiligt. Zusätzliches Personal sei für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Handlungskonzept Wohnen nicht vorgesehen; jedoch werde

-unabhängig hiervon- eine neue Stelle im Planungsbereich eingerichtet.

Herr skB Müller erkundigte sich nach den zugrunde gelegten Datenquellen des Handlungskonzeptes Wohnen, warum kein Bezug auf Kommunen gleicher Größe genommen wurde und auf welches Zielszenario sich bezogen würde.

Herr TB Gödde führte hierzu aus, dass der Bezug auf die Stadt Aachen damit zusammenhänge, dass dort der Wohnbaubedarf nicht umgesetzt werden könne und daher die Nachfrage sich auf die Region verteilen werde. Herr Abraham ergänzte, dass auf Daten des Zensus 2011 sowie auf qualifizierte Informationen aus Workshops mit ca. 20 Experten zurückgegriffen worden sei. Außerdem wurde ein mittleres Zielszenario gewählt; dies könne sich jedoch zukünftig ändern.

Herr RM Widell forderte eine regelmäßige Information des Ausschusses und bat außerdem um eine frühzeitige Kenntnisgabe der Stellungnahme der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplans. Außerdem fragte er nach, ob der soziale Wohnungsbau oder aber der Kauf von Belegrechten preiswerter wäre. Herr Abraham antwortete, dass grundsätzlich der Kauf von Belegrechten günstiger sei, hier jedoch entsprechende Anbieter vorhanden sein müssten.

Auf erneute Nachfrage von Herrn RM Widell erklärte Herr TB Gödde, dass erste Gespräche mit der Bezirksregierung zur Regionalplanaufstellung Ende 2017/Anfang 2018 anstünden. Es sei beabsichtigt, ein einheitliches Gewerbeflächenkonzept zusammen mit dem Kreis Düren und der StädteRegion Aachen vorzulegen. Mit einer Verwaltungsvorlage zu priorisierten Wohnbauflächenpotenzialen sei im Herbst 2017 zu rechnen.

Frau RM Leonhardt fragte nach, inwieweit die Entwicklung von Wohnungen für Ältere auch in den Außenbereichen

-auch in kleineren Ortsteilen- vorgesehen sei. Herr Abraham wies darauf hin, dass in den älteren Einfamilienhausgebieten ein Generationenwechsel stattfinde; jüngere Menschen zögen in den Einfamilienhäuserbestand statt neu zu bauen und daher steige der Bedarf insbesondere an Mehrfamilienhäusern für Ältere. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (FDP) zu: