Beschluss: zur Kenntnis genommen

Entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 28.11.2016 bis 03.03.2017 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen – gemäß Anlage I der Verwaltungsvorlage – zur Kenntnis.

 


Beigeordneter Kaever erläuterte auf Nachfrage von RM Göbbels dass es sich bei den aufgeführten Positionen um über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen aus dem Jahr 2016 handle.

 

Auf Nachfrage von RM Widell stellten Frau Merx und Beigeordneter Kaever klar, dass es sich bei Punkt 8 um einen Ertrag aus einer Mehrerstattung der BKJ handle, welche zur Deckung anderer Aufwendungen herangezogen worden sei. Bei Punkt 11 handle es sich um den Mitgliedsbeitrag für den Fachverband der Standesbeamten. Da in 2016 der Beitrag über Sachkonto 5431 0000 (Geschäftsaufwand) beglichen worden sei, sei eine Deckung über Sachkonto 5499 0200 (Mitgliedsbeiträge) möglich. Bei den Punkten 18 und 19 sei der im Haushalt 2016 vorgesehene Ansatz bei Sachkonto 5235 0000 (Erstattungen verb. Untern., Beteil. und Sondervermögen) i. H. v. 50.700 € für verschiedene Maßnahmen der indeland GmbH (Triathlon, Faktor x-Bauen, Camp CO2 Zero etc.) nicht ausgeschöpft worden und könne somit zur Deckung herangezogen werden.