a)    Die im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellten und als Anlagen 2 bis 6 der Verwaltungsvorlage beigefügten Unterlagen

 

·       Eckdatenpapier vom 09.12.2016 zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2017

·       Schreiben vom 11.01.2017 - Neuberechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

·       Schreiben vom 27.12.2016 - ergänzende Informationen zum Eckdatenpapier

·       Wirkungen des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 sowie des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 - 2020 - Zwischenbericht über die Entwicklung der finanziellen Effekte - (Stand 05.12.2016)

·       Rede des Städteregionsrates Helmut Etschenberg aus Anlass der Vorstellung der Eckdaten zum Haushalt 2017 in der Sitzung des Städteregionstages am 08.12.2016

 

sowie die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage ebenfalls beigefügte Darstellung/Auswertung der Stadt Eschweiler zur Entwicklung der Kreis- bzw. Regionsumlagen im Zeitraum der Jahre 2000 - 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)    Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2017, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus abgeleiteten Hinweisen und aufgestellten Forderungen gegenüber der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

c)    Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Regionsumlagesätze 2017 nicht her.

 

d)    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2017 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende ablehnende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 


Auf Nachfrage von RM Kämmerling teilte Beigeordneter Kaever mit, dass die Stadt Eschweiler zum gesamten Aufkommen der Städteregionsumlage 2016 von 357.392.664 € einen Anteil in Höhe von absolut 36.590.334 €, dies entspreche ca. 10,24 %, geleistet habe. Dieser Beteiligungssatz, angewendet auf die Erstattung des LV Rheinland an die StädteRegion Aachen von 14.913.718 €, bedeutet einen möglichen unmittelbaren Mittelrückfluss an die Stadt Eschweiler in Höhe von 1.527.165 €. Sofern dieser bisher nicht geplante Ertrag bei der StädteRegion Aachen zur Senkung der Regionsumlage eingesetzt würde, vermindert sich die durch die Stadt abzuführende Regionsumlage 2017 in der gleichen Größenordnung.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmte bei 14 Enthaltungen (CDU) und 36 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, FDP, UWG, Linke, Bgm. Bertram) der vorliegenden Resolution der UWG-Fraktion vom 29.03.2017 einstimmig zu. 

 


Bei 14 Nein-Stimmen (CDU) und 36 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, FDP, UWG, Linke, Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss (geänderter Beschlussentwurf des Haupt- und Finanzausschusses) mehrheitlich: