1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.02.2017 und unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.01.2017 bestätigt der Rat der Stadt Eschweiler den geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung vom 20.01.2017.
  2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V. mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.

 

 

Bgm. Bertram unterbrach die Sitzung für eine Pause von 18:35 - 18:47 Uhr.

 


Auf Nachfrage von RM Widell zu den Begrifflichkeiten aus Anlage 2 der Verwaltungsvorlage, erläuterte Frau Merx, dass es sich bei „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“ beispielsweise um Leibrenten oder auch Leasinggeschäfte und bei „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung“  um ein definiertes Zahlungsziel seitens des Lieferanten handle.  


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: