Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 16

Auf Grund des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW – in seiner derzeitigen Fassung wird

 

Herr Hermann Gödde

 

mit Wirkung vom 01.08.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für den Zeitraum von acht Jahren zum Ersten und Technischen Beigeordneten wiedergewählt.

 

Herr Gödde wird in die Besoldungsgruppe B 3 LBesO B NRW eingewiesen und erhält die Dienstbezüge dieser Besoldungsgruppe.

 

Gemäß den §§ 5 und 6 der Eingruppierungsverordnung – EingrVO – in ihrer derzeitigen Fassung wird Herrn Gödde weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zurzeit monatlich 274,20 € gewährt.

 

Bgm. Bertram sprach Beigeordnetem Gödde seinen Glückwunsch zur Wiederwahl aus und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit.

 


Beigeordneter Gödde verließ den Sitzungssaal vor Einstieg in diesen Tagesordnungspunkt.


Nach eingehender Diskussion der Fraktionen (eine Stellungnahme der CDU-Fraktion ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt) über die Wiederwahl des Beigeordneten Gödde fasste der Rat der Stadt Eschweiler bei 16 Nein-Stimmen (CDU, Grüne) und 34 Ja-Stimmen (SPD, Linke, FDP, UWG, Bgm. Bertram) den folgenden Beschluss mehrheitlich: