1.       Der Stadtrat beschließt, die im Sachverhalt aufgelisteten Kindertageseinrichtungen in die  kommunale Jugendhilfeplanung als plusKITA-Einrichtungen aufzunehmen und die insgesamt 200.000 € Fördermittel des Landes für plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a des am 01.08.2014 neu in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)  mit jeweils 25.000 €, wie dargestellt, aufzuteilen.

 

 

2.       Der Stadtrat beschließt zudem, die Vergabe der Landesmittel in Höhe von 90.000 € für zusätzliche Sprachförderung gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b des am 01.08.2014 neu in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), wie im Sachverhalt dargestellt, aufzuteilen.

 

 


RM Mund  regte an, dass eine Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sinnvoll gewesen wäre, da hier die freien Träger betroffen seien und es sich um erhebliche finanzielle Mittel handle. Allerdings blieben 9 Kindertageseinrichtungen außen vor. Der Jugendhilfeausschuss hätte Kriterien festlegen sollen, nach denen die Kindertagesstätten ausgewählt werden. Sie schlug vor, die Fördermittel auf ein Jahr zu begrenzen und danach die Kriterien durch den Ausschuss überprüfen zu lassen.

 

RM Medic wies darauf hin, dass es eine Gesetzesvorgabe vom Land gebe, wie die entsprechenden finanziellen Mittel zu verteilen seien.

 

Bgm. Bertram sicherte eine nachrichtliche Kenntnisgabe im Jugendhilfeausschuss zu.

 

Herr Tümmeler erklärte, dass die finanziellen Mittel für die nächsten fünf Jahre gesichert seien und eine jährliche Bescheidzuteilung stattfinde. Somit sei eine jährliche Prüfung bezüglich der Gültigkeit der Förderung möglich. 

 

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: