Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 51

Entsprechend § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 01.01.2014 bis 25.04.2014 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -gemäß Anlage I und II der Verwaltungsvorlage- zur Kenntnis. 


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: