Sitzung: 24.06.2014 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 51
Vorlage: 178/14
Entsprechend § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 01.01.2014 bis 25.04.2014 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -gemäß Anlage I und II der Verwaltungsvorlage- zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: