Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 51

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 im Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -,

 

bei Sachkonto 53320800 – Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) –

            in Höhe von   1.050.650,00 €

 

erteilt.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen ist gewährleistet durch außerplanmäßigen Mehrertrag bei

Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -,

Sachkonto 44821101 – Kostenerstattung durch Jugendhilfeträger UMF -              in Höhe von 1.050.000,00 € und

Sachkonto 42211201 – Kostenbeiträge UMF-                                                    in Höhe von           650,00 €.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig:


Bgm. Bertram antwortete auf Anfrage von RM Bündgens, dass die Personalkosten für die Inobhutnahme unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge bei der Stadt Eschweiler blieben. Man werde zwar den Versuch einer Erstattung unternehmen, einen rechtlichen Anspruch gebe es hierfür allerdings nicht.