Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Schoenen stellt den Ausschussmitgliedern das Thema „Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt“ vor.

 

Im Jahr 2016 gab es einen Anstieg auf 700.000 Asylanträge zu verzeichnen. Während des Asylverfahrens sind zunächst die Kommunen im Rahmen des AsylbLG für die Sicherung des Lebensunterhaltes der Flüchtlinge zuständig. Nach Beendigung des Asylverfahrens und der erfolgten Anerkennung wechselt die Zuständigkeit für die erwerbsfähigen Flüchtlinge an das Jobcenter. Ein Problem für die Integration in den Arbeitsmarkt stellt die Bildung der Flüchtlinge dar. Laut der Bundesagentur für Arbeit besitzen lediglich 4 % aller in Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge einen akademischen Abschluss, 9 % einen betrieblichen oder schulischen Abschluss. 87 % besitzen keinen Abschluss oder konnten hierzu keinerlei Angaben machen. Aufgrund der fehlenden Qualifikationen ist es sehr schwierig diese Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der überwiegende Teil der aufgenommenen Flüchtlinge ist muslimischen Glaubens. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen ist sehr niedrig, da diese sehr schlecht Sprachkenntnisse besitzen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Frauen oftmals nur in Kontakt mit gleichsprachigen Personen sind und auch keine deutschen Medien nutzen.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist zuständig für die Sprachförderung. Nur mit den entsprechenden Sprachkenntnissen ist eine Integration in den Arbeitsmarkt überhaupt möglich. Dies ist jedoch ein langwieriger Prozess. Zunächst werden die Flüchtlinge zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im Anschluss werden dann weitergehende Sprachkurse angeboten. Erst wenn ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen ist es möglich die Flüchtlinge zu qualifizieren und anschließend in den Arbeitsmarkt zu integrieren.