Mit acht Nein-Stimmen der SPD-Fraktion und einer Nein-Stimme der Fraktion Die Grünen wurde der nachfolgende Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt (Dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs.1 S. 1 GO NRW).

 

Einheitlicher Beschlussvorschlag:

 

a)    Die im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellten und als Anlagen 2 bis 6 der Verwaltungsvorlage beigefügten Unterlagen

 

·       Eckdatenpapier vom 09.12.2016 zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2017

·       Schreiben vom 11.01.2017 - Neuberechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

·       Schreiben vom 27.12.2016 - ergänzende Informationen zum Eckdatenpapier

·       Wirkungen des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 sowie des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 - 2020 - Zwischenbericht über die Entwicklung der finanziellen Effekte - (Stand 05.12.2016)

·       Rede des Städteregionsrates Helmut Etschenberg aus Anlass der Vorstellung der Eckdaten zum Haushalt 2017 in der Sitzung des Städteregionstages am 08.12.2016

 

sowie die als Anlage 1 ebenfalls beigefügte Darstellung/Auswertung der Stadt Eschweiler zur Entwicklung der Kreis- bzw. Regionsumlagen im Zeitraum der Jahre 2000 - 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)    Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2017, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus abgeleiteten Hinweisen und aufgestellten Forderungen gegenüber der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

c)    Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler

 

1.    das Benehmen her für den Umlagesatz der Allgemeinen Städterregionsumlage 2017 in Höhe von maximal 45,5508 % (= Umlageaufwand für die Stadt Eschweiler in Höhe von 38.749.502,28 €)

2.    das Benehmen her für den Umlagesatz der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV 2017 in Höhe von maximal 2,0435 % (= Umlageaufwand für die Stadt Eschweiler in Höhe von 1.738.380,18 €)

 

d)    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2017 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 

Die SPD-Fraktion beantragte anschließend die Abstimmung über den folgenden geänderten Beschlussvorschlag.

 

Einheitlicher Beschlussvorschlag:

 

a)    Die im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellten und als Anlagen 2 bis 6 der Verwaltungsvorlage beigefügten Unterlagen

 

·       Eckdatenpapier vom 09.12.2016 zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2017

·       Schreiben vom 11.01.2017 - Neuberechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

·       Schreiben vom 27.12.2016 - ergänzende Informationen zum Eckdatenpapier

·       Wirkungen des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 sowie des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 - 2020 - Zwischenbericht über die Entwicklung der finanziellen Effekte - (Stand 05.12.2016)

·       Rede des Städteregionsrates Helmut Etschenberg aus Anlass der Vorstellung der Eckdaten zum Haushalt 2017 in der Sitzung des Städteregionstages am 08.12.2016

 

sowie die als Anlage 1 ebenfalls beigefügte Darstellung/Auswertung der Stadt Eschweiler zur Entwicklung der Kreis- bzw. Regionsumlagen im Zeitraum der Jahre 2000 - 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)    Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2017, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus abgeleiteten Hinweisen und aufgestellten Forderungen gegenüber der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

c)    Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Regionsumlagesätze 2017 nicht her.

 

d)    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2017 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende ablehnende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den vorgenannten Beschluss mehrheitlich, bei Gegenstimmen des Bürgermeisters und der CDU-Fraktion sowie Enthaltungen der FDP-Fraktion und UWG-Fraktion, an (Dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW).