Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 294 – Aachener Straße/Lederfabrik – gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 (1) BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.


Auf Nachfrage von Herrn RM Widell erläuterte Herr TB Gödde, dass sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht auf das mittlerweile verkaufte Grundstück (ehemals „Kerkhoffs“) beziehe, sondern vielmehr auf die Grundstücke der Firmen Caritas, Wagner und ATU.  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: