Sitzung: 24.06.2014 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 51
Vorlage: 203/14
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer
überplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 11 538
02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 - Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV14AIB006 Kanalbaumaßnahme Burgstraße, in Höhe von 300.000,00 (Auszahlung) und
200.000,00 € (VE) erteilt.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung sowie
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 11 538
02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV00AIB003
– Erneuerung von verschiedenen Kanalhaltungen -, in Höhe von 300.000,00 €
(Auszahlung) sowie bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung
-, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau -, VE14AIB006, - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/
Franz-Liszt-Straße -, in Höhe von 200.000,00 € (VE).
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: