Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 51

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 - Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV14AIB006 Kanalbaumaßnahme Burgstraße, in Höhe von 300.000,00 (Auszahlung) und 200.000,00 € (VE) erteilt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV00AIB003 – Erneuerung von verschiedenen Kanalhaltungen -, in Höhe von 300.000,00 € (Auszahlung) sowie bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, VE14AIB006, - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße -, in Höhe von 200.000,00 € (VE).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: