Beschluss: zur Kenntnis genommen

Entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 13.06.2016 bis 25.11.2016 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - gemäß Anlage I – zur Kenntnis.

 


Die UWG-Stadtratsfraktion hatte in einer Anfrage zu Beginn der Ratssitzung weiteren Erläuterungsbedarf zu verschiedenen Positionen in der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen angemeldet. Hierzu nahmen Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever, Frau Merx (zu lfd. Nrn. 31 und 32) sowie Herr Referent Kamp (zu lfd. Nr. 33) wie folgt Stellung:

 

Zu lfd. Nr. 12

Durch das intensiv betriebene Forderungsmanagement der Stadt ist die Zahl der Aufträge an die Gerichte zur Abnahme der Vermögensauskünfte angestiegen, so dass dadurch ein Mehraufwand in Höhe von 9.000 € entstanden ist, der aus Einsparungen bei den Zinsaufwendungen in gleicher Höhe gedeckt werden kann. Bei dem Ausweis der Mitteldeckung in Höhe von 19.000 € handelt es sich um einen Übertragungsfehler.

 

Zu lfd. Nr. 17

Hierbei handelt es sich um einen Mehraufwand, der insbesondere aus einer gegen die Stadt Eschweiler entschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzung im Bau- und Planungsrecht zur Frage der Zulässigkeit eines Erweiterungsbauvorhabens entstanden ist.

 

Zu lfd. Nr. 19

Die Erschließung des 2. Realisierungsabschnittes des IGP-Industrie- und Gewerbeparks ist mit Fördermitteln des Landes NRW unterstützt worden. Die Schlussrechnung der Erschließungs- und förderfähigen Kosten führte zu einer anteiligen Erstattung von gezahlten Fördermitteln an die NRW.BANK. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.09.2016 (VV Nr. 260/16) zur Kenntnis genommen. Bei dem nunmehr entstandenen Mehraufwand handelt es sich um die noch zu zahlende Verzinsung auf die zu erstattenden Fördergelder.

 

Zu lfd. Nrn. 21 und 27

Der Rentenversicherungsträger hat bei einer regelmäßigen Überprüfung der für die Beschäftigen abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge entsprechende Nachzahlungsverpflichtungen aus der Beschäftigung von Honorarkräften, hier insbesondere in den Bereichen Musikschule sowie Mobile Jugendarbeit der Stadt Eschweiler, festgestellt.

 

Zu lfd. Nrn. 31 und 32

In 2016 wurde  ein Forst-Unimog abgeschafft und dafür ein Forsttraktor angeschafft. Die für den Unimog bereits geleistete Kfz-Steuer bzw. geleisteten Versicherungsbeiträge wurden anteilig auf das Produktsachkonto 13 555 01 01 / 4488 0000 erstattet. Die Ansätze waren nicht auskömmlich, um den Versicherungsbeitrag bzw. die Kfz-Steuer für den neu angeschafften Traktor zu begleichen. Die Deckung erfolgte daher aus dem o.a. Ertragskonto.

 

Zu lfd. Nr. 33

Hintergrund für den Mehraufwand ist eine im Hinblick auf die mögliche weitere Verwertung der Grundstücke „Auf dem Felde“ im Stadtteil Hehlrath beauftragte gutachterliche Prüfung, welche die Bodenluft- und Grundwasserverhältnisse auf den dortigen Flächen untersucht.

 

Zu lfd. Nr. 34

Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung des Finanzamtes ist u.a. die WBE GmbH einer Steuerprüfung unterzogen worden. In diese Prüfung wurden die steuerrechtlich relevanten Aspekte der zum 01.01.2013 vollzogenen Rekommunalisierung der WBE GmbH zur Alleingesellschaft der Stadt Eschweiler einbezogen, was eine nochmalige Inanspruchnahme der seinerzeit im Rückführungsprozess eingebundenen Berater/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater bei der Abwicklung der Steuerprüfung erforderlich machte.