Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage 3 der Verwaltungsvorlage beigefügte Hauptsatzung mit der Ergänzung, dass der nach § 20 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler (a.F.) festgelegte Regelstundensatz in Höhe von 10 € beibehalten wird.


Bgm. Bertram verwies auf die bekannten und zu beachtenden Mitwirkungsverbote gemäß § 31 in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Daraufhin begaben sich die Ausschussvorsitzenden RM Lindner, RM Medic, RM Weidenhaupt, RM Kendziora, RM Peters, RM Schultheis, RM Mund und RM Liebchen in den Zuschauerraum und nahmen aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: