Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan K 254 –Begauer Mühlenweg- sind die Grundstücke

 

1) Gem. Kinzweiler, Flur 1,Nr. 895 tlw., das der Erschließungsanlage Begauer Mühlenweg dient,

2) Gem. Kinzweiler, Flur 27, Nrn. 125 und 127, die der Erschließungsanlage Pfarrer-Einerhand-Straße dienen,

3) Gem. Kinzweiler, Flur 27, Nrn. 126 und 128, die der Erschließungsanlage Blasiusstraße dienen,

4) Gem. Kinzweiler, Flur 27, Nrn. 122 und 129, die der Erschließungsanlage Reginastraße dienen und

5) Gem. Kinzweiler, Flur 27, Nr. 107, das der Erschließungsanlage Gerhard-Meiß-Straße dient,

als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung werden die vorgenannten Erschließungsanlagen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung werden diese Erschließungsanlagen als Gemeindestraßen, die Erschließungsanlagen 2 bis 5 mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“  gem. § 42 Abs. 2 StVO i.V.m. Anlage 3, Abschnitt 4, eingestuft.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: