Sitzung: 13.12.2016 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 358/16
Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die nachfolgende Änderung der Zuständigkeitsordnung:
Nach § 12 Abs. 6
Buchstabe l) wird folgender Buchstabe m) eingefügt:
m) über den Erwerb von Grundstücken, bebaut und unbebaut, im Wege eines Zwangsversteigerungsverfahrens zu entscheiden und entsprechende Gebote abzugeben
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: