Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die nachfolgende Änderung der Zuständigkeitsordnung:

 

Nach § 12 Abs. 6 Buchstabe l) wird folgender Buchstabe m) eingefügt:

 

m) über den Erwerb von Grundstücken, bebaut und unbebaut, im Wege eines Zwangsversteigerungsverfahrens zu entscheiden und entsprechende Gebote abzugeben


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: