Sitzung: 13.12.2016 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 357/16
Die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 22.12.2011 wird in der als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag
die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2017 vom 22.11.2016 vor (Anlage 2 der
Verwaltungsvorlage).
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: